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Organisatorisches

Anmeldung - Aufnahme

  • Informationsabend zur Anmeldung
  • Der Termin wird im öffentlichen Mitteilungsblatt der Gemeindeverwaltung Priesendorf – Lisberg und im kath. Pfarrblatt Priesendorf bekannt gegeben.
  • Vereinbarung des Betreuungs- und Buchungsvertrages.
  • Bekanntgabe der Kindergartenordnung und Konzeption
  • Die Aufnahme von Geschwisterkindern wird bei der Aufenthaltsgemeinde beantragt.
  • Notfälle werden besonders berücksichtig.
  • Kinder, die bereits im Folgejahr in die Schule kommen, werden nicht abgewiesen.
  • Kinder, die während des Jahres in unser Einzugsgebiet ziehen und schon vorher einen Kindergarten besucht haben - soweit ein Platz frei ist.
  • Bei einer Vollbelegung wird eine Warteliste geführt.
  • Kinder aus anderen Gemeinden können nur aufgenommen werden, wenn noch Plätze frei sind.

Abmeldung

  • Bei Eintritt in die Schule (bis 31.08. eines Jahres) wird die Abmeldung von der Einrichtungsleitung vorgenommen.
  • Durch Wegzug: Vier Wochen vor Monatsbeginn – muss die Abmeldung schriftlich erfolgen!
  • Bei Verzug von Beitragszahlungen
  • Wenn Eltern trotz schriftlicher Mahnung ihren Pflichten aus dem Aufnahmevertrag nicht nachkommen, bzw. eine Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal zum Wohle und der Förderung des Kindes nicht mehr möglich erscheint.