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OrganisatorischesAnmeldung - Aufnahme- Informationsabend zur Anmeldung
- Der Termin wird im öffentlichen Mitteilungsblatt der Gemeindeverwaltung Priesendorf – Lisberg und im kath. Pfarrblatt Priesendorf bekannt gegeben.
- Vereinbarung des Betreuungs- und Buchungsvertrages.
- Bekanntgabe der Kindergartenordnung und Konzeption
- Die Aufnahme von Geschwisterkindern wird bei der Aufenthaltsgemeinde beantragt.
- Notfälle werden besonders berücksichtig.
- Kinder, die bereits im Folgejahr in die Schule kommen, werden nicht abgewiesen.
- Kinder, die während des Jahres in unser Einzugsgebiet ziehen und schon vorher einen Kindergarten besucht haben - soweit ein Platz frei ist.
- Bei einer Vollbelegung wird eine Warteliste geführt.
- Kinder aus anderen Gemeinden können nur aufgenommen werden, wenn noch Plätze frei sind.
Abmeldung- Bei Eintritt in die Schule (bis 31.08. eines Jahres) wird die Abmeldung von der Einrichtungsleitung vorgenommen.
- Durch Wegzug: Vier Wochen vor Monatsbeginn – muss die Abmeldung schriftlich erfolgen!
- Bei Verzug von Beitragszahlungen
- Wenn Eltern trotz schriftlicher Mahnung ihren Pflichten aus dem Aufnahmevertrag nicht nachkommen, bzw. eine Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal zum Wohle und der Förderung des Kindes nicht mehr möglich erscheint.
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